BWL-MentorMichael Holtschneider

Themenfeld 02 von 06

Buchführung und Bilanzierung

Das externe Rechnungswesen: die Bilanzgleichung, der Buchungssatz, Bestands- und Erfolgskonten, der Weg von der Inventur bis zum Jahresabschluss — mit den Buchungen, die in jeder Klausur vorkommen.

Darum geht es

  • Bilanzgleichung
  • Buchungssatz
  • Bestandskonten
  • GuV
  • Jahresabschluss
  • Abschreibung

Buchführung wirkt auf den ersten Blick wie eine Sammlung von Regeln, die man hinnehmen muss. Sie ist aber ein geschlossenes System mit genau einer Grundidee: Jeder Geschäftsvorfall verändert zwei Stellen, und die Bilanz muss danach wieder aufgehen. Wer diese Idee verstanden hat, muss Buchungssätze nicht auswendig lernen, sondern kann sie herleiten.

Warum doppelt gebucht wird

Das externe Rechnungswesen richtet sich nach aussen: an Finanzamt, Banken, Gesellschafter, Gläubiger. Es ist deshalb gesetzlich geregelt — die Pflicht zur Buchführung steht in § 238 HGB, die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung in den §§ 238 bis 263 HGB, ergänzt durch die steuerlichen Vorschriften der Abgabenordnung. Diese Bindung an Vorschriften ist der entscheidende Unterschied zur Kosten- und Leistungsrechnung, die frei gestaltbar ist, weil sie nur den Betrieb selbst informiert.

Die ganze Technik folgt aus einer einzigen Gleichung. Auf der Aktivseite steht, was im Betrieb vorhanden ist und wie es gebunden ist; auf der Passivseite, woher es finanziert wurde. Beide Seiten beschreiben dasselbe Geld aus zwei Richtungen, deshalb sind sie immer gleich hoch — und deshalb verändert jeder Geschäftsvorfall genau zwei Stellen.

Definition

Bilanzgleichung

Aktiva = Passiva, ausführlich: Vermögen = Eigenkapital + Fremdkapital. Die Aktivseite zeigt die Vermögensstruktur (Anlage- und Umlaufvermögen, nach Liquidität geordnet), die Passivseite die Kapitalstruktur (Eigenkapital, langfristige und kurzfristige Verbindlichkeiten, nach Fälligkeit geordnet). Umgestellt ergibt sich das Eigenkapital als Residualgröße: Eigenkapital = Vermögen − Schulden.

Die vier Grundfälle: was eine Buchung mit der Bilanz macht

Bevor man den Buchungssatz formuliert, lohnt sich die Frage, welcher der vier Grundfälle vorliegt. Die Antwort entscheidet, wie sich die Bilanzsumme verändert:

  • Aktivtausch: Ein Aktivposten nimmt zu, ein anderer ab. Bilanzsumme unverändert — Barabhebung vom Bankkonto.
  • Passivtausch: Ein Passivposten nimmt zu, ein anderer ab. Bilanzsumme unverändert — Umwandlung einer Lieferantenverbindlichkeit in ein Darlehen.
  • Bilanzverlängerung (Aktiv-Passiv-Mehrung): Beide Seiten wachsen — Wareneinkauf auf Rechnung.
  • Bilanzverkürzung (Aktiv-Passiv-Minderung): Beide Seiten schrumpfen — Bezahlung einer Rechnung per Bank.

Soll und Haben, ohne Mystik

Jedes Konto hat eine linke Seite (Soll) und eine rechte (Haben). Welche Seite eine Mehrung bedeutet, hängt allein von der Kontenart ab: Aktivkonten mehren im Soll und mindern im Haben, Passivkonten genau umgekehrt. Aufwandskonten verhalten sich wie Aktivkonten (Mehrung im Soll), Ertragskonten wie Passivkonten. Der Buchungssatz nennt immer zuerst das Konto im Soll, dann das im Haben, verbunden mit dem Wort „an“.

Vom Geschäftsvorfall zum Buchungssatz

Sollkonto (Betrag) an Habenkonto (Betrag) — beide Seiten immer gleich hoch

  1. 01Vorfall: Kauf eines Lieferwagens für 40.000 € netto auf Rechnung, Umsatzsteuersatz 19 %.
  2. 02Welche Konten sind betroffen? Fuhrpark (Aktiv, nimmt zu), Vorsteuer (Aktiv, Forderung ans Finanzamt, nimmt zu), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Passiv, nimmt zu).
  3. 03Beträge: 40.000 € netto, Vorsteuer 19 % von 40.000 € = 7.600 €, Bruttobetrag 47.600 €.
  4. 04Aktivmehrungen stehen im Soll, Passivmehrung im Haben: Fuhrpark 40.000 € und Vorsteuer 7.600 € an Verbindlichkeiten aLuL 47.600 €.
  5. 05Probe: Soll 47.600 € = Haben 47.600 €. Beide Bilanzseiten sind um 47.600 € gewachsen — eine Bilanzverlängerung.

Buchungssatz: Fuhrpark 40.000 € / Vorsteuer 7.600 € an Verbindlichkeiten aLuL 47.600 €

Erfolgskonten, GuV und der Weg zum Jahresabschluss

Nicht jeder Vorfall betrifft nur Bestände. Zahlt der Betrieb Löhne, Miete oder Strom, sinkt das Eigenkapital — aber nicht durch eine Entnahme, sondern durch Verbrauch. Solche Vorgänge laufen über Erfolgskonten: Aufwendungen mindern den Erfolg, Erträge mehren ihn. Am Jahresende werden alle Erfolgskonten über die Gewinn- und Verlustrechnung abgeschlossen; ihr Saldo ist der Jahresüberschuss oder -fehlbetrag und wird ins Eigenkapital übernommen. Alle Bestandskonten gehen ins Schlussbilanzkonto.

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht nach § 264 HGB aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang; große und mittelgroße Gesellschaften ergänzen einen Lagebericht. Einzelkaufleute und Personengesellschaften kommen mit Bilanz und GuV aus. Vorher stehen Inventur, Inventar und die Abschlussbuchungen — in dieser Reihenfolge, und diese Reihenfolge wird geprüft.

Lineare Abschreibung über die Nutzungsdauer

Jahresabschreibung = Anschaffungskosten ÷ betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

  1. 01Anschaffungskosten der Maschine: 60.000 € (netto, einschließlich Transport und Montage — Anschaffungsnebenkosten gehören dazu).
  2. 02Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle: 10 Jahre.
  3. 03Jahresabschreibung: 60.000 € ÷ 10 = 6.000 € pro Jahr.
  4. 04Buchung in jedem Jahr: Abschreibungen auf Sachanlagen 6.000 € an Technische Anlagen und Maschinen 6.000 €.
  5. 05Restbuchwert nach drei Jahren: 60.000 € − 3 × 6.000 € = 42.000 €.

6.000 € Aufwand pro Jahr, Restbuchwert nach drei Jahren 42.000 € — und keine einzige Auszahlung in diesen drei Jahren.

Die Grundsätze, nach denen bewertet wird

Buchführung ist nicht nur Technik, sondern auch Bewertung — und dafür gibt es Grundsätze. Das Vorsichtsprinzip verlangt, Risiken eher zu zeigen als zu verschweigen; daraus folgen das Realisationsprinzip (Gewinne erst ausweisen, wenn sie durch Umsatz realisiert sind) und das Imparitätsprinzip (drohende Verluste schon vorher berücksichtigen). Dazu kommen Klarheit und Übersichtlichkeit, Vollständigkeit, Stetigkeit der Bewertungsmethoden und das Prinzip der Bilanzidentität: Die Schlussbilanz eines Jahres ist die Eröffnungsbilanz des nächsten.

Wie aus diesen Zahlen Entscheidungen werden, steht in der Kosten- und Leistungsrechnung. Wie man die Finanzierungsseite der Bilanz beurteilt, in Investition und Finanzierung.

Vorsicht

Hier gehen in der Korrektur die Punkte verloren

Nicht die schweren Aufgaben kosten die meisten Punkte, sondern diese Verwechslungen.

Klausurfalle

  • „Soll an Haben“ ist eine Reihenfolge, keine Bewertung. Soll heißt nicht „Schulden“ und Haben nicht „Vermögen“ — es sind nur die linke und die rechte Seite eines Kontos.
  • Aktivkonten werden im Soll gemehrt, Passivkonten im Haben. Wer das einmal verdreht, verdreht die gesamte Klausur konsistent falsch — deshalb lohnt sich die Probe am ersten Buchungssatz.
  • Ein Aktivtausch verändert die Bilanzsumme nicht (Kasse an Bank), eine Bilanzverlängerung erhöht beide Seiten (Maschine an Verbindlichkeiten). Aufgabenstellungen fragen oft nur nach der Wirkung auf die Bilanzsumme — da muss man nicht buchen, sondern erkennen.
  • Umsatzsteuer ist für den Betrieb keine Kostenart: Vorsteuer ist eine Forderung an das Finanzamt, Umsatzsteuer eine Verbindlichkeit. In der GuV hat beides nichts zu suchen.
  • Abschreibungen sind Aufwand, aber keine Auszahlung. Diese Unterscheidung wird in der Investitionsrechnung noch einmal entscheidend — und dort fast immer falsch gemacht.
  • Privatentnahmen mindern das Eigenkapital, sind aber kein Aufwand. Sie dürfen den Gewinn nicht verändern.

Selbsttest

Kannst du das?

Beantworte die Frage erst für dich, dann klapp die Antwort auf. Wer nur liest, überschätzt sich zuverlässig.

Prüffragen zu diesem Themenfeld

  • 01Wie lautet die Bilanzgleichung, und was folgt daraus für jede Buchung?

    Aktiva = Passiva, ausführlich: Vermögen = Eigenkapital + Fremdkapital. Weil die Gleichung nach jedem Geschäftsvorfall wieder gelten muss, verändert jede Buchung mindestens zwei Konten mit gleichem Betrag. Das ist der gesamte Grund für die doppelte Buchführung.

  • 02Ein Unternehmen kauft einen Lieferwagen für 40.000 € netto auf Rechnung. Wie lautet der Buchungssatz?

    Fuhrpark 40.000 € und Vorsteuer 7.600 € an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 47.600 €. Die Vorsteuer (19 Prozent von 40.000 €) ist eine Forderung gegen das Finanzamt und steht deshalb auf der Aktivseite, nicht im Aufwand.

  • 03Was ist der Unterschied zwischen Inventur, Inventar und Bilanz?

    Die Inventur ist die Tätigkeit: körperliche Aufnahme aller Vermögensteile und Schulden zum Abschlussstichtag. Das Inventar ist das Ergebnis dieser Aufnahme als ausführliches Verzeichnis in Staffelform. Die Bilanz ist die daraus abgeleitete, verdichtete Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva in Kontenform.

  • 04Welche Konten werden über die GuV abgeschlossen, welche über das Schlussbilanzkonto?

    Erfolgskonten (Aufwendungen und Erträge) werden über die Gewinn- und Verlustrechnung abgeschlossen; ihr Saldo ist der Jahreserfolg und geht ins Eigenkapital. Bestandskonten (Vermögen, Kapital, Schulden) werden über das Schlussbilanzkonto abgeschlossen. Erfolgskonten starten das neue Jahr bei null, Bestandskonten mit ihrem Anfangsbestand.

  • 05Eine Maschine kostet 60.000 €, Nutzungsdauer 10 Jahre, lineare Abschreibung. Wie hoch ist der Restbuchwert nach drei Jahren, und wie lautet die Buchung im dritten Jahr?

    Jahresabschreibung 60.000 € / 10 = 6.000 €. Nach drei Jahren sind 18.000 € abgeschrieben, der Restbuchwert beträgt 42.000 €. Buchung: Abschreibungen auf Sachanlagen 6.000 € an Technische Anlagen und Maschinen 6.000 €.

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